Auswahlverfahren & Eignungstest

Das Justiz Auswahverfahren


Infos zum JVA Einstellungstest

Das Justiz Auswahverfahren
Infos zum JVA Einstellungstest

Informieren Sie sich hier über den schriftlichen Eignungstest, den Sporttest sowie das Assessment-Center bei der Justiz (JVA)



1. Testtag - Schriftlicher JVA Einstellungstest   


 

  • Diktat (Überprüfung Ihrer Rechtschreibkenntnisse)
  • Aufsatz bzw. Erörterung (tagesaktuelle Themen, gezeigter Film)
  • Intelligenz-Test (verbale, nummerische u. räumliche Intelligenz)
  • Psychologische Testfragen (Multiple Choice)

 



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2. Testtag - Mündliches JVA Auswahlverfahren
 

  • Einzelgespräch mit dem Psychologen (ggf. auch mit Pädagogen)
  • Gruppendiskussion vor der Auswahlkommission
  • Auswahlgespräch vor der Prüfungskommission
  • ggf. Sporttest oder Nachweis Deutsches Sportabzeichen (DSA)

 


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Hier finden Sie Erläuterungen zum Justiz Einstellungstest und Assessment-Center:

Sie werden an zwei aufeinander folgenden Tagen mit einer Gruppe weiterer Bewerber vor eine Auswahlkommission geladen. Diese Auswahlkommission besteht insgesamt aus vier Mitgliedern bzw. Prüfern.


Das schriftliche Justiz Auswahlverfahren

Am ersten Tag des JVA Einstellungstests müssen Sie das schriftliche Auswahlverfahren der Justiz meistern, bevor Sie zum zweiten Testtag zugelassen werden. Der Auswahltest am ersten Tag besteht vor allem aus einem Diktat (Anforderung an den Hauptschul-Abschluss), einem ca. 45-minütigen Aufsatz (z. B. nach dem Vorführen eines Films oder zu aktuellen Ereignissen in der Presse), einem Intelligenz- bzw. Logik-Test (Allgemeinbildung, Sprachanalogien, Rechenaufgaben, Zahlenreihen etc.) und psychologischen Testfragen. Diese Fragen werden durch vorgegebene Antworten im Multiple-Choice-Verfahren bearbeitet. Wichtig ist hier vor allem, dass Sie die Fragen offen und ehrlich beantworten.

Das mündliche Justiz Auswahlverfahren / Assessment-Center

Haben Sie die Anforderungen im JVA Eignungstest erfolgreich erfüllt, schließt sich der zweite Testtag (Assessment-Center) an.

Zu Beginn dieses Tages findet zwischen dem Psychologen der Auswahlkommission und jedem Bewerber ein sog. Psychologisches Einzelgespräch statt. Hier werden Sie u. a. ausführlich zu Ihrer Berufsmotivation und Ihrem Lebenslauf befragt. Sie sollten sich auf dieses Gespräch gut vorbereiten, da die Psychologen aufgrund Ihrer Tätigkeit schnell die Schwachstelle eines jeden Bewerbers identifiziert.

Danach folgt dann eine Gruppendiskussion vor dem Auswahlgremium mit den anderen Bewerbern. Hier erhalten Sie ein Thema, das Sie mit den anderen Bewerbern ausführlich besprechen bzw. diskutieren sollen. Wichtig dabei ist vor allem die individuelle Selbstpräsentation. Sich in der Gruppe zu behaupten und dabei positiv aufzufallen, stellt eine der schwierigsten Aufgaben im Rahmen eines Assessment-Centers da. Hier besteht leicht die Gefahr unter zu gehen oder durch unnatürliche Überpräsenz negativ aufzufallen. Gerade auf Gruppendiskussionen sollte man sich im Vorfeld durch gezieltes Training vorbereiten.
Hat man nun den JVA Eignungstest bis hierhin erfolgreich gemeistert, wird man im weiteren Verlauf zu einem Auswahlgespräch vor die Prüfungskommission geladen. Hier entscheidet die Kommission nach dem Prinzip der Bestenauslese darüber, ob man zur JVA Ausbildung als Justizvollzugsbeamter zugelassen wird.

Das Ergebnis wird jedem Bewerber im Anschluss an das Auswahlverfahren direkt mitgeteilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie mit Ihrem Ergebnis auf eine Warteliste kommen. Sollten Sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, aber keine Stelle in Ihrer Prüfungsbehörde erhalten, so können Sie sich mit der bestandenen Prüfung auch bei anderen Justizvollzugsanstalten des Bundeslandes bewerben. Ihre Chancen stehen gut!


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Zur Vorbereitung auf den Justiz Einstellungstest und das Assessment-Center empfehlen wir Ihnen folgendes Seminar.


Weitere Informationen finden Sie unter

www.justiz-testtraining.de
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